Konrad-Zuse-Schule


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Umsetzung des „Handlungskonzept Corona“ an der ZSL

© Ivan Malak

Liebe Schülerinnen und Schüler,

liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

folgende Umsetzung des "Handlungskonzept Corona" des Ministerium für Schule und Bildung des Landes NRW an unserer Schule leite ich heute, 08.08.22, zu eurer und Ihrer Infromation an euch und Sie weiter.

1. Grundsätze für das Schuljahr 2022/23

  • Regelmäßiges Händewaschen sowie das freiwillige Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wird empfohlen.Regelmäßiges Lüften sowie der Grundsatz anlassbezogener Tests auf freiwilliger Basis bereits im häuslichen Umfeld ergänzen diese Maßnahmen.
  • Schulbesuch möglichst symptomfrei:
    • Um den Schutz aller am Schulleben Beteiligten zu gewährleisten, ist es ab dem ersten Tag nach den Sommerferien wichtig, dass niemand mit Symptomen (gemeint sind bereits leichte Erkältungssymptome), die auf eine COVID-19-Infektion hindeuten, die Schule aufsuchen sollte, ohne vorher zu Hause einen Antigenselbsttest durchgeführt zu haben.
    • Bei schweren Erkältungssymptomen ist ein Schulbesuch – selbst bei Vorliegen eines negativen Antigenselbsttests – nicht angezeigt. 

2. Anlassbezogene Testungen

  •  Alle Schülerinnen und Schüler haben am ersten Unterrichtstag die Möglichkeit, sich in der Schule mit einem Antigenselbsttest zu testen.
  • Von der Schule erhalten sie dann fünf Antigenselbsttests ausgehändigt, die sie mit nach Hause nehmen und dort anlassbezogen anwenden. Zukünftig werden alle Schülerinnen und Schülern durch die Klassenleitung zu Beginn des Monats jeweils fünf Antigenselbsttest erhalten.
  • Anlässe für das Testen zu Hause: Aus folgenden Anlässen sollte vor Schulbesuch zur Sicherheit ein Antigenselbsttest durchgeführt werden:
    • keine Symptome, aber enger Kontakt mit einer infizierten Person
      • Sofern eine hauhaltsangehörige Person oder eine enge Kontaktperson mit COVID-19 infiziert ist, wird auch Personen ohne Symptome empfohlen, zwischen dem dritten und fünften Tag der Infektion einen Antigenselbsttest durchzuführen. Bei negativem Testergebnis ist ein Schulbesuch vertretbar.
    • leichte Symptome
      • Bei leichten Erkältungssymptomen sollte das Risiko einer COVID-19- Infektion vor dem Schulbesuch durch einen Antigenselbsttest zu Hause abgeklärt werden. War dieser Test negativ, tritt aber in den folgenden 24 Stunden keine deutliche Besserung der Symptome ein, sollte vor jedem Schulbesuch ein weiterer anlassbezogener Test durchgeführt werden (bis Besserung eintritt). Sofern das Testergebnis in diesen Fällen jeweils negativ ist, kann die Schule besucht werden.
  • Die Erziehungsberechtigten der Kinder der Jg. 5 bis 8 dokumentieren im Schulplaner (MSB) ihres Kindes formlos die Durchführung des anlassbezogenen Tests sowie das negative Testergebnis und versehen diesen Eintrag mit ihrer Unterschrift. Für die Jg. 9 und 10 notieren die Erziehungsberechtigten diese Angaben formlos in einem gesonderten Schreiben. Bei einem positiven Testergebnis informieren die Erziehungsberechtigten weiterhin unverzüglich telefonisch das Sekretariat.
  • Wenn während des Unterrichtsbetriebs eine Schülerin / ein Schüler offenkundige Symptome einer Atemwegsinfektion aufweist, fordert die Lehrerin / der Lehrer zu einem Test auf.
    • Auf den Test wird verzichtet, wenn eine Bestätigung der Durchführung und des negativen Ergebnisses im Schulplaner (MSB) oder ein Schreiben der Erziehungsberechtigten vorliegt. In diesem Fall erfolgt nur bei einer offenkundigen deutlichen Verstärkung der Symptome im Tagesverlauf eine erneute Testung in der Schule. Die Entscheidung hierüber liegt bei der Lehrkraft. Ebenfalls entscheidet sie, ob bei schwereren Symptomen überhaupt eine weitere Teilnahme am Unterricht vertretbar ist.
  • Ist ein Testergebnis in der Schule positiv, werden die Erziehungsberechtigten umgehend telefonisch informiert, um ihr Kind in der Schule abzuholen. Die Verpflichtung, sich einem Coronaschnelltest („Bürgertest“) oder einem PCR-Test zu unterziehen, bleibt bestehen. Bis das Testergebnis vorliegt, muss die Person sich isolieren; ein Schulbesuch ist nicht zulässig. Bei einem positiven Ergebnis des „Bürgertests“ oder PCR-Tests dauert die Isolierung, ohne erfolgreiche „Freitestung“, grundsätzlich zehn Tage.

 

Auf unser Wiedersehen freue ich mich sehr und grüße herzlich!

Ellen Kaptain, Schulleiterin

 

 

 

Liebe Schülerinnen und Schüler,

liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

schon heute am 28.07.22 möchte ich euch und Ihnen auf diesem Weg den im Rahmen der Schulmail weitergeleiteten Brief unserer Schulministerin Frau Dorothee Feller bezüglich der "Corona-Maßnahmen in Schulen ab dem 10. August 2022" weiterleiten.

Die sich für unsere Schule hieraus abzuleitenden Vorgänge und Absprachen bitte ich euch und Sie ab Montag, 08.08.22 unserer Homepage zu entnehmen.

In der Hoffnung, dass es euch und Ihnen gut geht, wünsche ich weiterhin schöne und erholsame Ferientage!

Herzliche Grüße

Ellen Kaptain, Schulleiterin



Anhänge



Brief der Ministerin an die Eltern_Erziehungsberechtigten aller SuS zu Corona-Maßnahmen ab 10.08.2022 (pdf):
1,29 MB




geschrieben von Cosack am 03.01.2022