Konrad-Zuse-Schule


Luftfilterungsanlagen  in Klassenzimmern 

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Der Schulträger - die Gemeinde Langenberg - informiert:

Luftfilterungsanlagen in Klassenzimmern 

In der Presse wird immer häufiger über den Einsatz und die Wirksamkeit von sog. Luftreinigern berichtet, mit deren Hilfe die Virenbelastung von SARS-CoV-2 in Klassenräumen angeblich deutlich reduziert werden kann. Entsprechende Förderungsmöglichkeiten vom Bund und den Ländern erwecken ebenfalls den Eindruck, dass der Einsatz solcher Luftfilterungsanlagen in Klassenzimmern sinnvoll und notwendig sei.

Hintergrund dieser Förderrichtlinien war jedoch ursprünglich, dass es im Bundesgebiet zahlreiche ältere Schulgebäude gibt, in denen nicht alle Klassenzimmer ausreichend belüftet werden können bzw. deren Fenster sich nicht öffnen lassen. Um diese Klassenzimmer auch während der Pandemie nutzen zu können, wurde nach entsprechenden Lüftungsmöglichkeiten gesucht. Aus diesem Grund besteht ein Förderanspruch auch nur für Klassenräume, die nicht auf andere Weise ausreichend belüftet werden können.

Hinsichtlich des Einsatzes und der Wirksamkeit von Luftreinigungsanlagen haben seit dem vergangenen Jahr sowohl das Umweltbundesamt und die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, als auch der Städte- und Gemeindebund des Landes Nordrhein-Westfalen wiederholt ihre Einschätzungen dargelegt, mit dem Ergebnis, dass der Einsatz von Luftfilterungsanlagen nur in begründeten Einzelfällen (wenn eine Lüftung des Raumes auf andere Weise nicht möglich ist) empfohlen wird.

Danach können Luftfilterungsanlagen in Klassenzimmern nur im Einzelfall eine ergänzende Infektionsschutzmaßnahme darstellen. Sie können aber die notwendige Frischluftzufuhr durch Lüften über Fenster oder raumlufttechnische Anlagen nicht ersetzen. Sie bieten auch keinen Schutz vor einer möglichen Tröpfcheninfektion mit SARS-CoV-2 im Nahbereich. Im Gegenteil muss bei dem Einsatz solcher Geräte unbedingt darauf geachtet werden, dass es sich um geprüfte und in der Wirksamkeit bestätigte Geräte handelt, da offenbar auch Geräte auf dem Markt vertrieben werden, die schädliche Stoffe ins Klassenzimmer ausstoßen können (Ozon oder dessen Abbauprodukte). Nicht außer Acht gelassen werden darf außerdem die unweigerlich auftretende Geräusch- und Lärmbelästigung beim Betrieb dieser Luftfilterungsanlagen. Es ist bekannt geworden, dass wegen der auftretenden störenden Lärmentwicklung vermehrt Lehrkräfte die vorhandenen Geräte gar nicht mehr während des Unterrichts einschalten.

Die Gemeinde Langenberg als Schulträger hat bereits im vergangenen Jahr in Abstimmung mit den Schulleitungen der Gemeindlichen Schulen beschlossen, wegen der o.a. Bedenken, zunächst keine Luftfilteranlagen für die Klassenzimmer zu beschaffen und vielmehr zum Schutz der Schülerinnen und Schüler auf die bekannten und bewährten AHA-Regeln und ein regelmäßiges Durchlüften der Klassenzimmer durch geöffnete Fenster zu setzen. Dies geschah auch vor dem Hintergrund, dass die Schulen in der Gemeinde modern und funktionstüchtig ausgestattet sind, insbesondere die Fenster in sämtlichen Klassenzimmern geöffnet werden können. Es wurde ein detailliertes Lüftungskonzept erstellt, das auch den Einsatz der App „CO2 – Timer“, die die Raumluftbelastung in Abhängigkeit zur anwesenden Personenzahl und Größe des Raumes berechnet und die Lehrkräfte regelmäßig ans Lüften erinnert, vorsieht.

 

 



geschrieben von Schäfer am 30.08.2021